In diesem Bereich der internen „Frequently Asked Questions“ (FAQs) finden Sie Informationen, die vor allem von Interesse sind, wenn Sie ihr Kind bereits angemeldet haben. Weitere Informationen finden Sie unter den FAQs.

Informationskultur

Vertrauenslehrer/ Verbindungslehrer?
§6 Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer (aus der Satzung der Schülervertretung)

1) Die Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer haben die Aufgabe, die Schülervertretungen bei ihrer Tätigkeit zu beraten und zu unterstützen und bei Unstimmigkeiten und Konfliktfällen zwischen der Schülervertretung und der Schule zu vermitteln.

(2) Die Schülervertretung kann eine Verbindungslehrerin und einen Verbindungslehrer wählen. Wählbar sind nur Lehrkräfte mit der Befähigung für eine Lehrerlaufbahn. Die Wahl der Verbindungslehrer erfolgt zu Beginn des Schuljahres für die Dauer von zwei Schuljahren. Sie können beratend an den Klassenkonferenzen und den Fachkonferenzen teilnehmen, ausgenommen Zeugniskonferenzen.

(3) Die Verbindungslehrer haben das Recht, an den Sitzungen der Schülervertretungen teilzunehmen; sie sollen von diesem Recht im Regelfall Gebrauch machen.

(4) Die Verbindungslehrer können durch das Gremium, das sie gewählt hat, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmberechtigten abberufen werden.

Wie ist die Schülervertretung an der Lernwerft organisiert?
Wann finden Elterngespräche und Leistungsrückmeldungen statt.

Halbjahresgespräche

Grundschule:

Wer redet mit wem

• Halbjahresgespräche finden für die Jahrgangsstufen 1 – 6 obligatorisch statt.
• Gesprächspartner sind die SuS (Schülerinnen und Schüler), die Eltern, die Klassenlehrer und ein Protokollant (idealer Weise auch eine unterrichtende Lehrkraft der Klasse).
• Die Gespräche der Jahrgangsstufen 1 und 2 finden ohne die SuS statt, ab der 3. Klasse können die SuS dabei sein, ab der 4. Klasse sind die SuS dabei.

Ziel des Halbjahresgespräches:
• Die Schulkonferenz der Lernwerft hat beschlossen, dass in den Jahrgängen 1 bis 6 keine Noten erteilt werden und dass in diesen Jahrgängen zum Schulhalbjahr keine Zeugnisse erteilt werden. (Der 4. Jahrgang erhält zum Schulhalbjahr lediglich den geforderten Entwicklungsbericht.)
• Die Halbjahresgespräche müssen in diesen Jahrgängen die Rückmeldungen über die überfachlichen und fachlichen Kompetenzen und Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler gewährleisten. Die Beratungsqualität dieser Gespräche ist von großer Bedeutung, da diese „quasi“ das Halbjahreszeugnis ersetzen.
Spätestens ab der 4. Klasse bereiten sich auch die Schülerinnen und Schüler und Eltern mit Hilfe von Vorbereitungsbögen auf dieses Gespräch vor. Teamsitzungen der Klassenteams dienen zur Vorbereitung der Halbjahresgespräche.

Dokumentation:
Die Protokolle werden in den Klassenportfolios archiviert. Die Kopien der angefertigten Protokolle werden den Eltern über die SuS in der Woche nach den Gesprächen ausgehändigt.

Was ist bei der Nutzung des Forums zu beachten?

Unser Internetforum dient als Elterninformationspool. Hier können Sie an unserem Schulleben teilhaben. In den einzelnen Foren erhalten sie allgemeine und unterrichtliche Informationen. Das Versenden einer persönlichen Nachricht (PN) ist ebenfalls möglich. Alle Fragen rund um das Forum beantworten die Sekretariate.

Was geschieht im „Klassenrat“?

In der wöchentlichen Klassenratstunde berichten die Schülerinnen und Schüler von ihren Erlebnissen, präsentieren ihre Arbeitsergebnisse, besprechen ihre Vorhaben und lösen Konflikte. Die Gesprächskreise werden – mit Unterstützung der Lehrkräfte – von den Schülerinnen und Schülern selbst geleitet. Durch den kontinuierlichen Dialog entwickeln sie Verständnis für die Sichtweise des Anderen und üben ihre Fähigkeit zu Kompromissen.

Wie bekommt mein Kind Mittagsessen in der Schulzeit?

Das Essen für die Schülerinnen und Schüler der Lernwerft wird in der eigenen Küche in der Großen Lernwerft zubereitet. Ernährung ist eine manifestierte Säule im Konzept der Lernwerft und aus diesem Grund legen wir Wert auf einen ausgewogenen und gesunden Speiseplan. Das Essen wird stets frisch zubereitet und Herr Haider als Küchenchef der Lernwerft legt Wert auf biologische und regional vertretbare Zutaten, wann eben es möglich ist. Haben sie Bedenken bezüglich etwaiger Lebensmittelunverträglichkeiten ihrer Kinder, möchten sie Anregungen geben oder Sorgen äußern, wenden Sie sich doch bitte direkt an Herrn Heider.

Für die Bestellung und Abrechnung des Mittagessens steht Ihnen ab dem Schuljahr 2019/20 ein neues Bestellprogramm zur Verfügung: https://mensaland.de Die Schüler und Schülerinnen erhalten von der Lernwerft zu Schulbeginn einen Transponder für die Essensausgabe.

Die Speisepläne für die ersten drei Wochen des Schuljahres können Sie hier einsehen:

12_08_2019.pdf 19_08_2019.pdf 26_08_2019.pdf

Wie kann ich mein Kind vom Unterricht beurlauben?

Beurlaubungen vom Unterricht sind in Absprache mit den Klassenbetreuern oder der Schulleitung grundsätzlich möglich. Hier gelten folgende Regelungen:

Beurlaubungen von bis zu 3 Tagen können von den Klassenbetreuern genehmigt werden, sofern die Urlaubstage nicht im Voraus oder Anschluss öffentlicher Ferientage liegen.

Gewünschte Beurlaubungen, die für einen Zeitraum geplant werden, der länger als 3 Tage  dauert und/oder an die öffentlichen Ferientage gekoppelt ist, bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Die Stufenleitung der Kleinen Lernwerft führt diese Genehmigungen durch. Beurlaubung über einen Zeitraum von 6 Wochen hinaus müssen vom Schulamt genehmigt werden.

Versäumte Unterrichtsinhalte sind in diesen Fällen selbständig nachzuholen.

Worum geht es bei den Echolotgesprächen?

Wer redet mit wem?

  • Echolotgespräche finden für die Jahrgangsstufen 1 – 6  und 9, 10 obligatorisch nach dem 1. Quartal eines Schuljahres statt.
  • Für die Jahrgangsstufen 7 und 8 finden diese Gespräche fakultativ in Absprache zwischen Schülern, Eltern und Klassenlehrern statt – bei Klassenlehrerwechsel in diesen Jahrgangsstufen bieten sich diese Gespräche aber unbedingt an. Die Lehrer der Jahrgangsstufen 12 + 13 vereinbaren Gespräche mit ihren Schülerinnen und Schülern ebenfalls fakultativ.
  • Gesprächspartner sind die Schülerinnen und Schüler, die Eltern, die Klassenlehrer und ein Protokollant.
  • Die Gespräche der Jahrgangsstufen 1 und 2 finden ohne die SuS statt, ab der 3. Klasse können die SuS dabei sein, ab der 4. Klasse sind die Schülerinnen und Schüler dabei.

Ziel des Echolotgespräches:

  • Die Echolotgespräche sind Bestandteil der Feedbackkultur an der Lernwerft und dienen den Schülerinnen und Schülern und den Lehrern dazu, dass vorangegangene Zeugnis und den Lehrerbericht ins Gedächtnis zu holen. Umsetzungstendenzen, aktuelle Entwicklungen werden besprochen, „Forderungen“ abgesteckt und „Förderungen“/Unterstützungsbedarf, Maßnahmen oder Folgegespräche vereinbart.
  • Spätestens ab der 4. Klasse bereiten sich auch die Schülerinnen und Schüler und Eltern mit Hilfe von Vorbereitungsbögen auf dieses Gespräch vor. Teamsitzungen der Klassenteams dienen zur Vorbereitung der Echolotgespräche.
An welche Beratungslehrer kann man sich in der Lernwerft wenden?
Betriebspraktika in den 8. Klassen

Schülerpraktika gehören zu den wichtigsten Maßnahmen der Berufsorientierung. es können Informationen  über Tätigkeitsfelder und Anforderungen eines Berufs gemacht werden. Auch die Erkenntnis, dass ein Beruf nicht der richtige ist, ist ein Erfolg. Das Praktikum ist einer der ersten Kontakte zur Arbeitswelt. Es können erste berufliche Erfahrungen in praktischer und sozialer Hinsicht gesammelt werden. Ein erfolgreich durchgeführtes Praktikum kann zu einem neuem Selbstbewusstsein verhelfen, wenn sich zum Beispiel durch praktische Arbeit neue Stärken entdeckt und Interessen geweckt werden.

Weitere Informationen sind hier zu finden.

Vertrauenslehrer/ Verbindungslehrer?
§6 Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer (aus der Satzung der Schülervertretung)

1) Die Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer haben die Aufgabe, die Schülervertretungen bei ihrer Tätigkeit zu beraten und zu unterstützen und bei Unstimmigkeiten und Konfliktfällen zwischen der Schülervertretung und der Schule zu vermitteln.

(2) Die Schülervertretung kann eine Verbindungslehrerin und einen Verbindungslehrer wählen. Wählbar sind nur Lehrkräfte mit der Befähigung für eine Lehrerlaufbahn. Die Wahl der Verbindungslehrer erfolgt zu Beginn des Schuljahres für die Dauer von zwei Schuljahren. Sie können beratend an den Klassenkonferenzen und den Fachkonferenzen teilnehmen, ausgenommen Zeugniskonferenzen.

(3) Die Verbindungslehrer haben das Recht, an den Sitzungen der Schülervertretungen teilzunehmen; sie sollen von diesem Recht im Regelfall Gebrauch machen.

(4) Die Verbindungslehrer können durch das Gremium, das sie gewählt hat, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmberechtigten abberufen werden.

Wann finden Elterngespräche und Leistungsrückmeldungen statt.

Halbjahresgespräche

Grundschule:

Wer redet mit wem

• Halbjahresgespräche finden für die Jahrgangsstufen 1 – 6 obligatorisch statt.
• Gesprächspartner sind die SuS (Schülerinnen und Schüler), die Eltern, die Klassenlehrer und ein Protokollant (idealer Weise auch eine unterrichtende Lehrkraft der Klasse).
• Die Gespräche der Jahrgangsstufen 1 und 2 finden ohne die SuS statt, ab der 3. Klasse können die SuS dabei sein, ab der 4. Klasse sind die SuS dabei.

Ziel des Halbjahresgespräches:
• Die Schulkonferenz der Lernwerft hat beschlossen, dass in den Jahrgängen 1 bis 6 keine Noten erteilt werden und dass in diesen Jahrgängen zum Schulhalbjahr keine Zeugnisse erteilt werden. (Der 4. Jahrgang erhält zum Schulhalbjahr lediglich den geforderten Entwicklungsbericht.)
• Die Halbjahresgespräche müssen in diesen Jahrgängen die Rückmeldungen über die überfachlichen und fachlichen Kompetenzen und Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler gewährleisten. Die Beratungsqualität dieser Gespräche ist von großer Bedeutung, da diese „quasi“ das Halbjahreszeugnis ersetzen.
Spätestens ab der 4. Klasse bereiten sich auch die Schülerinnen und Schüler und Eltern mit Hilfe von Vorbereitungsbögen auf dieses Gespräch vor. Teamsitzungen der Klassenteams dienen zur Vorbereitung der Halbjahresgespräche.

Dokumentation:
Die Protokolle werden in den Klassenportfolios archiviert. Die Kopien der angefertigten Protokolle werden den Eltern über die SuS in der Woche nach den Gesprächen ausgehändigt.

Was ist bei der Nutzung des Forums zu beachten?

Unser Internetforum dient als Elterninformationspool. Hier können Sie an unserem Schulleben teilhaben. In den einzelnen Foren erhalten sie allgemeine und unterrichtliche Informationen. Das Versenden einer persönlichen Nachricht (PN) ist ebenfalls möglich. Alle Fragen rund um das Forum beantworten die Sekretariate.

Was geschieht im „Klassenrat“?

In der wöchentlichen Klassenratstunde berichten die Schülerinnen und Schüler von ihren Erlebnissen, präsentieren ihre Arbeitsergebnisse, besprechen ihre Vorhaben und lösen Konflikte. Die Gesprächskreise werden – mit Unterstützung der Lehrkräfte – von den Schülerinnen und Schülern selbst geleitet. Durch den kontinuierlichen Dialog entwickeln sie Verständnis für die Sichtweise des Anderen und üben ihre Fähigkeit zu Kompromissen.

Wie bekommt mein Kind Mittagsessen in der Schulzeit?

Das Essen für die Schülerinnen und Schüler der Lernwerft wird in der eigenen Küche in der Großen Lernwerft zubereitet. Ernährung ist eine manifestierte Säule im Konzept der Lernwerft und aus diesem Grund legen wir Wert auf einen ausgewogenen und gesunden Speiseplan. Das Essen wird stets frisch zubereitet und Herr Haider als Küchenchef der Lernwerft legt Wert auf biologische und regional vertretbare Zutaten, wann eben es möglich ist. Haben sie Bedenken bezüglich etwaiger Lebensmittelunverträglichkeiten ihrer Kinder, möchten sie Anregungen geben oder Sorgen äußern, wenden Sie sich doch bitte direkt an Herrn Heider.

Für die Bestellung und Abrechnung des Mittagessens steht Ihnen ab dem Schuljahr 2019/20 ein neues Bestellprogramm zur Verfügung: https://mensaland.de Die Schüler und Schülerinnen erhalten von der Lernwerft zu Schulbeginn einen Transponder für die Essensausgabe.

Die Speisepläne für die ersten drei Wochen des Schuljahres können Sie hier einsehen:

12_08_2019.pdf 19_08_2019.pdf 26_08_2019.pdf

Sicherheit

Was ist bei der Nutzung des Schul-WLANs von den Schülerinnen und Schülern zu beachten?

Der drahtlose Internetzugang der Schule ist in erster Linie zur Unterstützung und Anreicherung des Unterrichtes eingerichtet worden. Da das WLAN-Funkmedium wegen der geteilten Nutzung und der nicht auf definierte Bereiche beschränkten Reichweite grundsätzlich weniger sicher ist, als die Datenübertragung im fest verkabelten Datennetz, kann ein Missbrauch des WLANs durch Mithören nicht vollständig ausgeschlossen werden. Daher kann die Nutzung dieses Netzwerkes mit privaten Geräten für die Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse nur auf der Grundlage bestehen, dass die folgenden Regeln von allen Nutzern und Nutzerinnen beachtet werden:

1. Die Schule stellt einen Zugang zum Internet zur Verfügung, wobei sie keine Garantie für Verfügbarkeit und Sicherheit, sowie Haftung für eventuelle Schäden übernimmt. Die Nutzer/-innen sind für die Sicherungsmaßnahmen des eigenen PCs (lokales Admin-Passwort, Virenschutz, ggf. Personal Firewall) selbst verantwortlich. Das Risiko bei der Nutzung des WLAN liegt bei den Nutzer/-innen.

2. Die Nutzer/-innen sind verpflichtet, nur Geräte einzusetzen, die den aktuellen Standard (IEEE 802.11Serie, WiFi) entsprechen und die vorgeschriebene maximale Sendelistung von 100 mW einhalten.

3. Gesetzliche Bestimmungen des Strafrechtes, des Jugendschutzrechtes und des Urheberrechtes, sind einzuhalten. Insbesondere der Aufruf und das Versenden von Seiten mit pornografischen, gewaltverherrlichenden oder sonstigen gesetzeswidrigen Inhalten ist untersagt.

4. Die Bestimmungen der Schulordnung sind einzuhalten; dazu gehört auch die eingeschränkte Nutzung von elektronischen Geräten im Schulgebäude. Die Nutzung innerhalb der Unterrichtszeit ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung eines Lehrers oder einer Lehrerin erlaubt.

5. Die Nutzung des Internets während der Prüfungen oder bei Klassenarbeiten ist grundsätzlich untersagt. Dazu zählt bereits die Verbindung mit dem Internet, was als Betrugsversuch gezählt werden kann. Während der Abschlussprüfungen wird das WLAN der Schule in den entsprechenden Zeiträumen ausgeschaltet.

6. Die Nutzung des Netzwerkes konzentriert sich auf Recherche- bzw. Darstellungszwecke, die dem Unterricht dienen. Die Nutzung von Chatprotokollen (ICQ, IRC, Jabber o. ä.), von Social Networks (Facebook, Myspace o.ä.) oder Online-Spielen ist ausdrücklich untersagt.

7. Um auch bei wachsender Anzahl der Zugänge ein möglichst komfortables Netz zu ermöglichen ist es vorerst untersagt, Dateien oder jegliche Medienstreams herunterzuladen oder zu senden, die nicht dem Zwecke des Seitenaufbaus dienen. Ausgenommen hiervon sind Streams, die nach Zustimmung des Lehrers unmittelbar dem Unterricht dienen.

8. Die Weitergabe der WLAN-Zugangsdaten an Dritte ist strengstens untersagt! Die Nutzung des WLANZugangs ist ausschließlich für Nutzer/-innen mit den individuell zugewiesenen Zugangsdaten vorbehalten. Ein Verstoß gegen diese Auflagen führt zur sofortigen Sperrung des WLAN-Zugangs. Im Zweifelsfall wird der registrierte Nutzer für eventuelle Verfehlungen zur Rechenschaft gezogen.

9. Die Schule ist gesetzlich und zum Zwecke der Wahrung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu kontrollieren und zu speichern. Über die gespeicherten Daten ist eine eindeutige Rückführung auf die Nutzer/-innen möglich. Sollten Verstöße gegen die Nutzungsordnung und/ oder ein Strafbestand vorliegen, werden die Daten zur weiteren Ermittlung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Zudem können die Benutzungsrechte zeitweise oder auf Dauer eingeschränkt werden. Die Schule behält sich vor, die gesammelten Internet-Verkehrsdaten über die vom Gesetzgeber vorgesehene Zeitspanne hinaus zu archivieren.

Antrag & Belehrung

Vertrauenslehrer/ Verbindungslehrer?
§6 Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer (aus der Satzung der Schülervertretung)

1) Die Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer haben die Aufgabe, die Schülervertretungen bei ihrer Tätigkeit zu beraten und zu unterstützen und bei Unstimmigkeiten und Konfliktfällen zwischen der Schülervertretung und der Schule zu vermitteln.

(2) Die Schülervertretung kann eine Verbindungslehrerin und einen Verbindungslehrer wählen. Wählbar sind nur Lehrkräfte mit der Befähigung für eine Lehrerlaufbahn. Die Wahl der Verbindungslehrer erfolgt zu Beginn des Schuljahres für die Dauer von zwei Schuljahren. Sie können beratend an den Klassenkonferenzen und den Fachkonferenzen teilnehmen, ausgenommen Zeugniskonferenzen.

(3) Die Verbindungslehrer haben das Recht, an den Sitzungen der Schülervertretungen teilzunehmen; sie sollen von diesem Recht im Regelfall Gebrauch machen.

(4) Die Verbindungslehrer können durch das Gremium, das sie gewählt hat, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmberechtigten abberufen werden.

Wie wird der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet.

Seit dem 25.05.2018 findet die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Anwendung. Im Kern sollen personenbezogene Daten besonderen Schutz erhalten. Dies sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (z.B. Name, E-Mail-Adresse). Daneben wird das Ziel verfolgt, auf allen Ebenen Transparenz über die Datenverarbeitung zu schaffen. In den Anhängen erhalten Sie Informationen dazu, in welcher Art und Weise der Erhebung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13, 14 DS-GVO sowie Ihre Rechte in der Lernwerft umgesetzt werden.

https://www.lernwerft.de/wp-content/uploads/2019/07/datenschutzerklaerung-lernwerft-2018-05-29.pdf

https://www.lernwerft.de/wp-content/uploads/2019/07/datenschutzbelehrung-eltern-lernwerft.pdf

 

Wie sind private Gegenstände ich der Lernwerft versichert?

Privat mitgebrachte Gegenstände: Laptop, I-Pad, Kamera, Camcorder, Handy etc. sind weder gegen Diebstahl noch bei Beschädigung durch die Versicherung der Schule versichert.
Die Außenversicherung der Hausratversicherung der Eltern tritt ein, wenn ein Klassenraum oder Spind verschlossen war und die Tür Einbruchspuren aufweist. Dies gilt ebenso für die Turnhalle – es müssen nachweisbare Spuren eines Einbruchs vorhanden sein.
Bei Beschädigung eines mitgebrachten Gegenstandes eines Mitschülers haftet die private Haftpflicht der Eltern.

Die Versicherung der Schule haftet in keinem Fall für Eigentum, das nicht der Schule gehört. Zur Sicherheit müssten privat mitgebrachte Gegenstände von jedem selbst versichert werden.

Wie bestellt man ein Schließfach in der Großen Lernwerft?

In der Großen Lernwerft können sich die Schülerinnen und Schüler ein Schließfach mieten, in dem Sie persönliche Sachen unterbringen können. Dafür stehen Schließfächer der Firma AstraDirect – Leasing & Service GmbH zur Verfügung, die bequem über den folgenden Link gemietet werden können:

https://www.astradirect.de/index.html

Geben Sie auf der Webseite den Namen der Schule sowie den Ort an und suchen Sie einen geeigneten Standort für das Schließfach aus. Derzeit steht lediglich das Modell XL zu Verfügung.

Die Schließfächer verfügen über ein modernes elektronisches Masterlock-Zahlenschloss und bieten damit ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz für Kleidung (Winterjacken und -schuhe sowie Sportzeug) und Schulsachen.
Sobald die Schließfächer dann in der Schule zur Verfügung stehen, werden Sie informiert.

Da die Anzahl der Spinde zur Zeit noch mit der Anzahl der Schülerzahlen und dem Bedarf wächst, stehen einige Spinde nicht sofort zur Verfügung, sondern muss erst geliefert werden. Da die Schränke allerdings für die Schule speziell angefertigt werden, kann dies unter Umständen einige Wochen in Anspruch nehmen.

Soll das Schließfach für Wertsachen, wie Laptops oder Instrumente genutzt werden, existiert die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die ebenfalls durch AstraDiract angeboten wird.

„Mit dem Schutzbrief von AstraDirect, der anstelle einer Kautionszahlung gewählt werden kann, sind alle im Schließfach aufbewahrten Wertgegenstände inklusive Handys, Tablets oder Notebooks bis zu einer Höhe von 2.000 € bestens versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Einbruch, Diebstahl, und Vandalismus. Lediglich Bargeld ist vom Versicherungsschutz ausgenommen.“ Für weitere Einzelheiten informieren Sie sich dazu auf der Webseite der Firma.

Nutzungsregeln für digitale Endgeräte in der Lernwerft

Laut Beschluss der LWK am 30.05.2022

Worum geht es?

Digitale Endgeräte (Handys und Smartphones aber auch Smartwatches, Tablets und Laptop Computer) sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Sie spielen sowohl im Alltag als auch in der Schule eine wichtige Rolle. Dabei sind die Grenzen zwischen einer Nutzung dieser Geräte für „Schularbeit“ und für „Freizeit“ oft fließend.

Wir sehen es als unseren Auftrag, einen bewussten, altersgemäßen und eigenverantwortlichen Umgang aller Schüler:innen* mit den digitalen Endgeräten zu fördern, uns für die kompetente Nutzung der Geräte auch als Lern-Werkzeug in der Schule einzusetzen und gleichzeitig Zonen zu schaffen, die frei von digitalen Medien sind.

Was sind unsere Regeln?

  • Die Nutzung digitaler Endgeräte ist in der Lernwerft erlaubt.
  • Es gibt Bereiche, in denen diese Geräte grundsätzlich nicht genutzt werden und nicht sicht- und hörbar sein sollen.

Das sind die Flure, die Toilettenräume und die Mensen.

  • Auf den Schulhöfen ist die Nutzung der digitalen Endgeräte ab Klassenstufe 9 erlaubt, Die Schüler:innen der Stufen 7 und 8 dürfen nur in der Mittagspause ihre Geräte auf dem Schulhof nutzen.
  • Im Unterricht und zu unterrichtlichen Zwecken werden die Geräte nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft verwendet.
  • Bei der Benutzung Geräte werden Datenschutz und Persönlichkeitsrechte geachtet. Hasskommentare, verbotene, gewalttätige oder pornografische Inhalte sind tabu.

Für wen gelten sie?

  • Für alle Schüler:innen und Lehrer:innen.

Was ist unser Ziel?

  • Wir streben eine bewusste Auseinandersetzung aller Schüler:innen und Lehrer:innen mit der Nutzung digitaler Endgeräte an.
  • Wir wollen Nutzungsregeln für digitale Endgeräte, die nicht statisch sind, sondern durch die LWK den Bedürfnissen in der Schule angepasst werden können.
  • Unsere Nutzungsregeln sollen von Beratungsangeboten und Maßnahmen zur Medienbildung begleitet werden.

Was passiert, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält?

  • Die Geräte werden durch eine Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat verwahrt. Nach Unterrichtsende dürfen sie von den Schüler:innen wieder abgeholt werden. Beim dritten Regelverstoß durch Schüler:innen, die noch nicht volljährig sind, werden die Eltern informiert und gebeten das Gerät in der Schule abzuholen.
  • Bei Gefahr im Verzug kann die Schule die Polizei informieren, der dann ggf. das Gerät ausgehändigt werden muss.

___________

*Anmerkung zur Schreibweise: Die Schreibweise Schüler:innen und Lehrer:innen wurde gewählt, um keine Auskunft über das Geschlecht der genannten Personen zu geben.

Was ist bei Unfällen, im Rahmen von Schulveranstaltungen, zu beachten?

Unterrichtsorganisation

Wahlpflichtunterricht

Bedeutung des Unterrichts

„Neugier, „Forschergeist“, Lernfreude und Ernst sind die Voraussetzungen für die aktive „Aneignung von Welt“, die den Kern von Bildung ausmacht. Die wichtigste Aufgabe der Schule ist, Lernen so anzulegen, dass daraus Bildung werden kann. Darum braucht Lernen Freiraum: die Freiheit der Schule, den Unterricht jeweils neu zu denken und auf Bildung anzulegen, Zeit und Freiheit für aktive Formen der Aneignung, für selbstständiges und selbsttätiges Lernen und eigenverantwortliches Handeln. Lernen braucht individuelle und gemeinsame Rückmeldung, Präsentation und gesellschaftliche Anerkennung von Ergebnissen.“[1]

Der Wahlpflichtunterricht soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, indem den Schülerinnen und Schülern neigungs- und begabungsorientierte Angebote gemacht werden, die ihnen die Möglichkeit geben, ihre individuellen Kompetenzen und Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Zudem wird ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung sozialer, kommunikativer und methodischer Kompetenzen geleistet.

Umfang des Wahlpflichtunterrichts

            Der Wahlpflichtunterricht unterteilt sich an der Lernwerft in zwei Unterrichtsbänder:

            WPU I (7. – 10. Klasse)

Ende der 6. Klasse stehen die Schülerinnen und Schüler vor der Entscheidung, die zweite Fremdsprache (Spanisch) zu beginnen, oder zwischen dem Informatikunterricht zu wählen.

            WPU II (9./ 10. Klasse)

Den Schülerinnen und Schülern wird ein möglichst vielseitiges und anspruchsvolles Angebot gemacht, aus denen sie für ein Schuljahr einen Wahlpflichtkurs wählen müssen. Die Kurse setzen sich dabei aus zwei Modulen zusammen, wobei sich die Inhalte an den Schulprofilen und den Interessen der Schülerinnen und Schüler orientieren.

Regelungen zum Wahlpflichtunterricht

 

  1. Planung und Organisation des Wahlpflichtunterrichts liegen in der Verantwortung der Schulleitung. Ein Anspruch auf Einrichtung eines bestimmten Wahlpflichtangebotes besteht nicht.
  2. Die Schülerinnen und Schüler der 8. und 9. Klassen werden nach den Osterferien des laufenden Schuljahres über das Angebot der Wahlpflichtunterrichts II durch den Mittelstufenleiter informiert. Danach können sie bis zu drei Wünsche abgeben.

 

Bei der Wahl der Kurse ist Folgendes zu beachten:

  1. Alle Wahlpflichtmodule werden entsprechend benotet und die Ergebnisse werden im Zeugnis vermerkt.
  2. Der gewählte Wahlpflichtkurs, mit den geplanten Modulen, gilt für ein Schuljahr und kann aus organisatorischen Gründen im laufenden Schuljahr nicht mehr gewechselt werden.
  3. Schülerinnen und Schüler, die Ihre Wünsche nicht fristgerecht einreichen, werden auf die freien Plätze der Kurse verteilt.
  4. Sollten sich für einen Kurs zu wenige Teilnehmer finden, kann dieses Kursangebot zurückgezogen werden. Die Teilnehmer werden dann nach ihren anderen Wünschen eingeteilt.

Die Stufenleiter stellen die Kurse zusammen, wobei versucht wird, die Wünsche der Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu berücksichtigen.

  1. An der Lernwerft wird der Wahlpflichtunterricht I vierstündig, von der 7. bis zur 10. Klasse erteilt. Damit der Wahlpflichtkurs „Spanisch als 2. Fremdsprache“ für die Oberstufe anerkannt werden kann, muss dieser Kurs durchgängig 4 Jahre belegt werden.
  2. Der Wahlpflichtunterricht II wird zweistündig in der 9. und 10. Klasse erteilt. Die Kurse stellen dabei keine Zulassungsvoraussetzung zu einem Profil in der Oberstufe dar.

Der Wahlpflichtunterricht wird zum Teil jahrgangsstufen- und bildungsgangübergreifend angeboten.

 

Allgemeines Kerncurriculum

 

  1. Die Themen des Wahlpflichtunterrichts sollen in besonderer Weise fächerübergreifend bzw. fächerverbindend angelegt sein sowie prozess- und handlungsorientiert unterrichtet werden.
  2. Das Angebot der zweiten Fremdsprache im WPU I ist verbindlich. Die dritte Fremdsprache wird ausschließlich im Rahmen des Sprachlichen Profils ab der Einführungsphase der Oberstufe angeboten. Ein möglicher Sprachkurs im Wahlpflichtunterricht II dient lediglich der Orientierung der Schülerinnen und Schüler.
  3. Die Kurse des WPU II laufen über ein Schuljahr und werden in zwei Module unterteilt, zwischen denen im Halbjahr gewechselt wird. Beide Module werden getrennt bewertet und im Zeugnis als eigenständige Leistungen vermerkt.

In der Regel bietet die Lernwerft aus den drei, der im Folgenden genannten Fachbereiche, mindestens je ein Wahlpflichtkurs an:

  • Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT)
  • Gesellschaftswissenschaften
  • Ästhetische Bildung
  • Sprachen

Im Rahmen des schulischen Förderkonzepts können zusätzlich Angebote außerhalb der genannten Fachbereiche gemacht werden.

[1] Aus den Standards des „Blick über den Zaun“

Welche Ziele verfolgt der Projektunterricht?

Die Zusammenarbeit an einem gemeinsamen Projekt lernen die Schülerinnen und Schüler bereits in der Unterstufe kennen. Zum Abschluss ihrer Projekte präsentieren die Arbeitsgruppen sie vor der Klasse und erhalten von ihren Mitschülerinnen und Mitschülern Feedback nach festen Kriterien. Dabei lernen sie, konstruktive Kritik zu üben und anzunehmen. In der 5. und 6. Klasse wird die Projektarbeit intensiviert, dazu werden jeweils die Klassen halbiert.

Bis zur 9. Klasse haben die Schülerinnen und Schüler die Grundlagen gelernt, um über mehrere Wochen eigenständig ein selbst gewähltes Thema zu erarbeiten. In der 9. und 10. Klasse erstellen sie jeweils eine Projektarbeit, die sie ihren Mitschülerinnen und Mitschülern, Eltern und Lehrkräften vorstellen. In der Oberstufe findet unter anderem das Projekt „Lernen an Bord“ statt, das die
Methoden- und Selbstkompetenz schult und erste Ansätze des wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt.
Das Lernen an Bord ist handlungsorientiert angelegt, die Schülerinnen und Schüler erarbeiten anhand eines gewählten Themas selbstständig

Epochenunterricht?

Ein Fach wird zwei Wochen lang täglich, außer Mittwoch, in einer Doppelstunde unterrichtet. So ist eine kontinuierliche und besonders intensive Auseinandersetzung mit den Themen möglich.

Was ist ein Wochenplan?

In Deutsch und Mathematik bekommen die Schülerinnen und Schüler individuelle Arbeitspläne, die ihre unterschiedlichen Stärken und Neigungen berücksichtigen und sicherstellen, dass jede und jeder die für den Schulabschluss nötigen Inhalte und Techniken lernt.

Was ist eine kognitive Landkarte?

 

Innerhalb eines Faches oder für mehrere Fächer zusammen werden die Lernaufgaben in unterschiedlich schwierige Lernprozesse aufgeteilt, die jede Schülerin und jeder Schüler bewältigen kann. Grundlage für diese Form des Unterrichts ist, dass die Lehrerinnen und Lehrer im Team
(Klassenteam oder Fachteam) zusammenarbeiten.

Welche Fremdsprachen werden an der Lernwerft von der 1. Klasse bis zur Oberstufe unterrichtet?

Wir unterrichten Englisch ab Klasse 1 als erste Fremdsprache.

Als zweite Fremdsprache unterrichten wir ab der 7. Klasse Spanisch im Rahmen des Wahlpflichtunterrichtes. Hierzu erfolgen die entsprechenden Beratungsgespräche in der 6. Klasse.

Mit Eintritt in unsere Oberstufe werden Spanisch und/oder Französisch als zweite Fremdsprache angeboten.

Welche Profile werden in unserer Profiloberstufe angeboten?

Die Einrichtung der Oberstufe richtet sich nach der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung an Gymnasien und Gemeinschaftsschule (OAPVO).

Es werden grundsätzlich die folgenden Profile angeboten:
  • Sprachliches Profil
  • Naturwissenschaftliches Profil
  • Gesellschaftswissenschaftliches Profil
  • Ästhetisches Profil.

In Abhängigkeit von den Anmeldezahlen, legt die Schulleitung für jedes Schuljahr fest, welche dieser angebotenen Profile eingerichtet werden können.

Wie ist der Instrumentalunterricht organisiert?

Die musikalische Ausbildung an der Lernwerft beginnt schon im Kindergarten. In der Schule stehen dann von der 1. bis zur 6. Klasse neben dem normalen Musikunterricht auch Instrumentalunterricht und Chor fest auf dem Stundenplan. Jede Schülerin und jeder Schüler lernt ab der 1. Klasse ein Streichinstrument zu spielen (zunächst Geige) oder nimmt am Percussionunterricht teil. Später kommen Blasinstrumente und weitere Streichinstrumente hinzu. Indem sie ihre Instrumente in der Gruppe erlernen, erleben die Schülerinnen und Schüler, wie wichtig es für den Erfolg ist, dass sie aufeinander hören und gegenseitig Rücksicht nehmen. Neben der positiven Wirkung auf das Sozialverhalten und auf die kognitive Entwicklung erfahren die Schülerinnen und Schüler durch den Instrumentalunterricht auch unmittelbar, dass sie durch Üben ihre Fähigkeiten entfalten können – und dass sie ohne Üben keine Fortschritte machen. Die gemeinsamen Konzerte (Neujahrskonzert, Sommerkonzert) stärken das Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler und schaffen Höhepunkte im Schuljahr.

Der Instrumentalunterricht findet dienstags und donnerstags statt.

Die Schülerinnen und Schüler legen ihr Instrument bitte an diesen Tagen vor Unterrichtsbeginn und auch nach dem Instrumentalunterricht immer an seinem Lagerplatz ab.

Am Ende des Schultages kann es dort abgeholt werden, wenn es mit nach Hause genommen wird. Bitte immer pfleglich mit den Instrumenten umgehen. Dies ist bitte auch an der Bushaltestelle, im Bus oder auf dem Fahrrad zu beachten. Es muss vor Kälte und Regen geschützt werden.

Durch die Erteilung des Instrumentalunterrichtes endfallen einige :

  • Die Kinder können natürlich auf eigenen, bzw. privaten Instrumenten spielen.
    In der Regel erlernen die Kinder das Musizieren auf Streich- und Blasinstrumenten jedoch auf Leihinstrumenten. Dies hat den Vorteil, dass sich der Instrumentenverleiher auch um defekte oder beschädigte Instrumente kümmern kann.
  • Die Leihgebühr beinhaltet in der Regel auch eine Versicherungsgebühr für die Instrumente. Es entfallen dabei Kosten in Höhe von ca. 20,00 Euro pro Monat.
  • Percussioninstrumente werden von der Schule zur Verfügung gestellt.

Für die Streicher der 5.Klassen gilt folgendes:

Um nach den Ferien so schnell wie möglich zu beginnen, bittet Frau Morey sie, sich mit Geigenbau Albrecht (Tel.: 0431 5343427) in Verbindung zu setzen, um schon eine Geige mieten/kaufen zu können. Die geeignete Geigengröße wird der Geigenbauer bestimmen. Es ist sehr wichtig, dass das Instrument spielbar ist. Viele sehr günstiger Instrumente lassen sich nicht einmal stimmen….

Die Lernwerft hält ebenfalls einige Instrumente bereit. An Kosten für Leih- und Versicherungsgebühr fallen ebenfalls jeweils ca. 20.00 Euro pro Monat an.

Notenwerk für die Streicher der 5. Klassen:

  • Es wird für den Unterricht das Lehrwerk „Schritt für Schritt 1a“ benötigt. Sie können unter  www.germansuzukishop.de  das Buch incl. CD bestellen. Der Preis liegt um die 17.95 Euro.
  • Kinder, die schon Geige spielen, sollten im gleichen Shop das Trio Buch von Kerstin Wartberg (die Partitur) bestellen. Die Bücher sind auch im Buchhandel erhältlich.

INSTRUMENTENWAHL

Für die Instrumentenwahl der 1.-Klässer gilt folgendes:

Kurz vor den Herbstferien des ersten Schuljahres stehen die Kinder vor der Wahl, ob sie sich im Rahmen des Instrumentalunterrichtes lieber Percussionunterricht oder Geigenunterricht wünschen.

In den ersten Wochen des Schuljahres werden die 1. Klassen bis dahin stets hälftig aufgeteilt und haben abwechselnd Percussion- oder Geigenunterricht. Diese „Probezeit“ geht dann zu Ende, sodass Ihre Kinder facettenreiche Einblicke sowohl in den Percussion- als auch in den Geigenunterricht erlangen konnten.

Bitte besprechen Sie diese Entscheidung zu gegebenem Zeitpunkt zusammen mit ihrer Tochter/ihrem Sohn. Die Instrumentallehrkräfte werden die Eltern dann zu einer schriftlichen Mitteilung darüber auffordern.

Wie wird die Vertretung und der Ausfall des Unterrichts geregelt?

Der Vertretungsplan wird ca. 3 Tage im Voraus mit allen zu diesem Zeitpunkt bekannten Terminen erstellt und auf der Webseite veröffentlicht. Die Vertretungsstunden werden sowohl in den Klassenplänen, als auch in einer tabellarischen Gesamtansicht dargestellt. Sollte es zu weiteren kurzfristigen Ausfällen oder Vertretungen kommen, werden diese zeitnah in den Plänen veröffentlicht.

Grundsätzlich ist es an der Lernwerft das Ziel, auch in den Vertretungsstunden einen anspruchsvollen und fachspezifischen Unterricht anzubieten. Dazu gibt es in einzelnen Klassenstufen unterschiedliche Regelungen.

  • Vertretungen in den Klassen 1-4 werden bei besonders kurzfristigen Ausfällen durch die „SOS-Regelung“ der Kleinen Lernwerft organisiert. In diesen Klassenstufen gibt es grundsätzlich keine Unterrichtsausfälle, in denen die Schülerinnen und Schüler nicht betreut werden.
  • Wenn es zu Ausfällen in den 5. und 7. Klassen am aktuellen Tag kommt, werden die Eltern zusätzlich per Mail informiert.
  • In den Klassen 8 -10 fallen die 7. und 8. Stunden für den Fall aus, wenn keine Lehrer für einen angemessenen Vertretungsunterricht zur Verfügung stehen. Wenn die Schülerinnen und Schüler im Unterricht an Projekten oder in Gruppen arbeiten, kann es auch zu einer Mitbetreuung durch einen Lehrer oder eine Lehrerin in einer benachbarten Klasse kommen.
  • In der Oberstufe steht für die Stunden, in denen der geplante Fachlehrer nicht unterrichten kann, ein „+“, mit der Bemerkung „eigenverantwortliches Arbeiten“. Dies gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit die vorliegenden Aufgaben allein oder in Gruppen zu bearbeiten, oder andere Projekte fortzuführen. In diesen Zeiten lassen sich auch Gespräche mit Fachlehrern oder den Klassenbetreuern planen.

Sollte es zu größeren Abweichungen kommen, werden die betroffenen Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler rechtzeitig per Mail oder über das Forum informiert.

Der Termine sind in erster Linie immer dem Terminkalender auf der Homepage zu entnehmen und nicht dem Stundenplan. Hier sind genauere und umfangreichere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen zu finden.

Betriebspraktika in den 8. Klassen

Schülerpraktika gehören zu den wichtigsten Maßnahmen der Berufsorientierung. es können Informationen  über Tätigkeitsfelder und Anforderungen eines Berufs gemacht werden. Auch die Erkenntnis, dass ein Beruf nicht der richtige ist, ist ein Erfolg. Das Praktikum ist einer der ersten Kontakte zur Arbeitswelt. Es können erste berufliche Erfahrungen in praktischer und sozialer Hinsicht gesammelt werden. Ein erfolgreich durchgeführtes Praktikum kann zu einem neuem Selbstbewusstsein verhelfen, wenn sich zum Beispiel durch praktische Arbeit neue Stärken entdeckt und Interessen geweckt werden.

Weitere Informationen sind hier zu finden.

Schulorganisation

Krankmeldungen

Wenn ihr Kind krank ist und nicht zur Schule kommen kann, müssen Sie es entschuldigen. Bitte rufen Sie bereits am ersten Fehltag bis spätestens morgens um 8.15 Uhr im Sekretariat der Lernwerft an.

Unsere Schulsekretärinnen werden die Krankmeldung entgegennehmen und weiterleiten. Die Meldung gleich am ersten Tag ist wichtig! Sonst machen wir uns Sorgen, ob ihr Kind es vielleicht nicht geschafft hat, den Weg zur Schule zu meistern. In solchen Fällen recherchieren wir ab 8.15 Uhr unsererseits. Versäumte Materialien werden im Krankenordner gesammelt. Bitte beachten sie, dass es Aufgabe der Eltern ist, versäumte Materialien zu besorgen. Soll ein anderes Kind die Materialien und Wochenpläne mitbringen, so informieren Sie die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer bitte diesbezüglich.

Fehltage sollten zusätzlich bitte schriftlich entschuldigt werden.

Formular!

Kranke Kinder sind auch bei der Betreuten und bei den Lehrkräften des LRS-Unterrichtes zu entschuldigen. Denken sie besonders auch dann daran, wenn sie Ihr Kind im Laufe des Unterrichtsvormittags krank abholen sollten.

Ihr Kind hat ein Recht auf Genesung! Bitte geben sie es erst dann wieder zur Schule, wenn es mindestens 24 Stunden symptomfrei, bzw. nicht mehr ansteckend ist.

Hier finden Sie Entschuldigungsvordrucke für:

Klassen 1-10:Vdr-Entschuldigungsvordruck

Oberstufe:Entschuldigungsvordruck Sek.II

Wahlpflichtunterricht

Bedeutung des Unterrichts

„Neugier, „Forschergeist“, Lernfreude und Ernst sind die Voraussetzungen für die aktive „Aneignung von Welt“, die den Kern von Bildung ausmacht. Die wichtigste Aufgabe der Schule ist, Lernen so anzulegen, dass daraus Bildung werden kann. Darum braucht Lernen Freiraum: die Freiheit der Schule, den Unterricht jeweils neu zu denken und auf Bildung anzulegen, Zeit und Freiheit für aktive Formen der Aneignung, für selbstständiges und selbsttätiges Lernen und eigenverantwortliches Handeln. Lernen braucht individuelle und gemeinsame Rückmeldung, Präsentation und gesellschaftliche Anerkennung von Ergebnissen.“[1]

Der Wahlpflichtunterricht soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, indem den Schülerinnen und Schülern neigungs- und begabungsorientierte Angebote gemacht werden, die ihnen die Möglichkeit geben, ihre individuellen Kompetenzen und Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Zudem wird ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung sozialer, kommunikativer und methodischer Kompetenzen geleistet.

Umfang des Wahlpflichtunterrichts

            Der Wahlpflichtunterricht unterteilt sich an der Lernwerft in zwei Unterrichtsbänder:

            WPU I (7. – 10. Klasse)

Ende der 6. Klasse stehen die Schülerinnen und Schüler vor der Entscheidung, die zweite Fremdsprache (Spanisch) zu beginnen, oder zwischen dem Informatikunterricht zu wählen.

            WPU II (9./ 10. Klasse)

Den Schülerinnen und Schülern wird ein möglichst vielseitiges und anspruchsvolles Angebot gemacht, aus denen sie für ein Schuljahr einen Wahlpflichtkurs wählen müssen. Die Kurse setzen sich dabei aus zwei Modulen zusammen, wobei sich die Inhalte an den Schulprofilen und den Interessen der Schülerinnen und Schüler orientieren.

Regelungen zum Wahlpflichtunterricht

 

  1. Planung und Organisation des Wahlpflichtunterrichts liegen in der Verantwortung der Schulleitung. Ein Anspruch auf Einrichtung eines bestimmten Wahlpflichtangebotes besteht nicht.
  2. Die Schülerinnen und Schüler der 8. und 9. Klassen werden nach den Osterferien des laufenden Schuljahres über das Angebot der Wahlpflichtunterrichts II durch den Mittelstufenleiter informiert. Danach können sie bis zu drei Wünsche abgeben.

 

Bei der Wahl der Kurse ist Folgendes zu beachten:

  1. Alle Wahlpflichtmodule werden entsprechend benotet und die Ergebnisse werden im Zeugnis vermerkt.
  2. Der gewählte Wahlpflichtkurs, mit den geplanten Modulen, gilt für ein Schuljahr und kann aus organisatorischen Gründen im laufenden Schuljahr nicht mehr gewechselt werden.
  3. Schülerinnen und Schüler, die Ihre Wünsche nicht fristgerecht einreichen, werden auf die freien Plätze der Kurse verteilt.
  4. Sollten sich für einen Kurs zu wenige Teilnehmer finden, kann dieses Kursangebot zurückgezogen werden. Die Teilnehmer werden dann nach ihren anderen Wünschen eingeteilt.

Die Stufenleiter stellen die Kurse zusammen, wobei versucht wird, die Wünsche der Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu berücksichtigen.

  1. An der Lernwerft wird der Wahlpflichtunterricht I vierstündig, von der 7. bis zur 10. Klasse erteilt. Damit der Wahlpflichtkurs „Spanisch als 2. Fremdsprache“ für die Oberstufe anerkannt werden kann, muss dieser Kurs durchgängig 4 Jahre belegt werden.
  2. Der Wahlpflichtunterricht II wird zweistündig in der 9. und 10. Klasse erteilt. Die Kurse stellen dabei keine Zulassungsvoraussetzung zu einem Profil in der Oberstufe dar.

Der Wahlpflichtunterricht wird zum Teil jahrgangsstufen- und bildungsgangübergreifend angeboten.

 

Allgemeines Kerncurriculum

 

  1. Die Themen des Wahlpflichtunterrichts sollen in besonderer Weise fächerübergreifend bzw. fächerverbindend angelegt sein sowie prozess- und handlungsorientiert unterrichtet werden.
  2. Das Angebot der zweiten Fremdsprache im WPU I ist verbindlich. Die dritte Fremdsprache wird ausschließlich im Rahmen des Sprachlichen Profils ab der Einführungsphase der Oberstufe angeboten. Ein möglicher Sprachkurs im Wahlpflichtunterricht II dient lediglich der Orientierung der Schülerinnen und Schüler.
  3. Die Kurse des WPU II laufen über ein Schuljahr und werden in zwei Module unterteilt, zwischen denen im Halbjahr gewechselt wird. Beide Module werden getrennt bewertet und im Zeugnis als eigenständige Leistungen vermerkt.

In der Regel bietet die Lernwerft aus den drei, der im Folgenden genannten Fachbereiche, mindestens je ein Wahlpflichtkurs an:

  • Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT)
  • Gesellschaftswissenschaften
  • Ästhetische Bildung
  • Sprachen

Im Rahmen des schulischen Förderkonzepts können zusätzlich Angebote außerhalb der genannten Fachbereiche gemacht werden.

[1] Aus den Standards des „Blick über den Zaun“

In welchen Zeiten wird mein Kind in der Betreuten Grundschule betreut?

Nicht ganz 130 angemeldete Kinder aus den Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden von 10 Mitarbeitern und 2 Bundesfrei-willigen betreut. Zusätzlich übernimmt eine Mitarbeiterin die Frühbetreuung. Die Frühbetreuung findet in der Zeit von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr statt. Die Betreuungszeit am Nachmittag beginnt um 13.00 Uhr und endet um 16.00 Uhr. Ab 12.30 Uhr bereits können sich Kinder, die schon gegessen haben, anmelden. In dieser Zeit sind  2 Betreuerinnen schon als Aufsicht anwesend. Ganz wichtig ist es, dass sich die Kinder in der Betreuten zuverlässig anmelden! Die Klassenraumzeit liegt zwischen 13.45 Uhr und 14.20 Uhr und findet in den jeweiligen Klassenräumen statt. Bitte holen sie ihre Kinder nach Möglichkeit nicht während dieser Zeit ab.

Ganz wichtig ist auch, dass sie die Kinder immer an- und abmelden –

besonders auch im Krankheitsfall und für den Fall, dass Sie Ihre Kinder im Laufe des Schulvormittags abholen.

Sie erreichen die  Betreute Grundschule unter folgenden Telefonnummern: 0431 97995640 oder über Handy unter

0176 55934916 .

Läuse – was tun?

Ein Läusebefall müssen sie umgehend der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer oder dem Sekretariat melden. Führen sie bitte die notwendige Erstbehandlung mit einem geeigneten Mittel durch. Entfernen sie ALLE Nissen. Ihr Kind darf nach der Erstbehandlung – also schon am nächsten Tag – wieder die Schule besuchen. Sorgen sie außerdem unbedingt für entsprechende Nachbehandlungen, um einen erneuten Befall zu verhindern. Ein Arztbesuch ist nicht erforderlich. Gibt es in einer Klasse einen akuten Fall, werden alle Eltern über eine Elternmitteilung informiert.

Infoblatt_Kopfläuse herausgegeben von der Landeshauptstadt Kiel.

Warum gibt es ein Theaterprojekt?

Das Theaterspielen spricht rationale, emotionale, intellektuelle, kreative, physische, musische, individuelle und soziale Fähigkeiten gleichermaßen an. Deshalb hat es an der Lernwerft einen hohen Stellenwert. Bereits in der 7. Klasse üben die Schülerinnen und Schüler Grundelemente des Darstellenden Spiels ein. In der 9. Klasse führt dann die ganze Klasse ein Theaterstück auf. Das Fach eröffnet den Schülerinnen und Schülern ganz neue Zugänge zu verschiedenen Themen und sie erleben, wie sich ihnen durch die künstlerische Arbeit neue kreative Räume erschließen. Auf diese Weise entsteht eine sehr intensive, andere Form der Auseinandersetzung mit dem gewählten Thema.

Wie kann ich ein Schließfach mieten?
Was ist zu beachten, wenn mein Kind die Schule verlässt?

Schülerinnen und Schüler, die die Lernwerft verlassen, sollen bitte spätestens an ihrem letzten Schultag anhängenden „Laufzettel bei Abmeldung von der Schule“ (auch vorrätig im Sekretariat) im Sekretariat unterzeichnet abgeben. Erst dann ist die Aushändigung eines Zeugnisses gewährleistet.

Abmeldebogen Schüler

Wann darf mein Kind während der Schulzeit das Gelände verlassen?

Den Schülerinnen und Schülern ist es ab der 10. Jahrgangsstufe erlaubt, in Freistunden ohne Begleitung das Schulgelände zu verlassen, sofern Sie als Eltern dies erlauben. Bitte lesen Sie hierzu das angefügte Merkblatt und geben Sie bei Bedarf die Einverständniserklärung unterschrieben im Sekretariat ab.

Verlassen des Schulgeländes

Leistungsbewertung und Prüfungsabläufe

Wann finden Elterngespräche und Leistungsrückmeldungen statt.

Halbjahresgespräche

Grundschule:

Wer redet mit wem

• Halbjahresgespräche finden für die Jahrgangsstufen 1 – 6 obligatorisch statt.
• Gesprächspartner sind die SuS (Schülerinnen und Schüler), die Eltern, die Klassenlehrer und ein Protokollant (idealer Weise auch eine unterrichtende Lehrkraft der Klasse).
• Die Gespräche der Jahrgangsstufen 1 und 2 finden ohne die SuS statt, ab der 3. Klasse können die SuS dabei sein, ab der 4. Klasse sind die SuS dabei.

Ziel des Halbjahresgespräches:
• Die Schulkonferenz der Lernwerft hat beschlossen, dass in den Jahrgängen 1 bis 6 keine Noten erteilt werden und dass in diesen Jahrgängen zum Schulhalbjahr keine Zeugnisse erteilt werden. (Der 4. Jahrgang erhält zum Schulhalbjahr lediglich den geforderten Entwicklungsbericht.)
• Die Halbjahresgespräche müssen in diesen Jahrgängen die Rückmeldungen über die überfachlichen und fachlichen Kompetenzen und Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler gewährleisten. Die Beratungsqualität dieser Gespräche ist von großer Bedeutung, da diese „quasi“ das Halbjahreszeugnis ersetzen.
Spätestens ab der 4. Klasse bereiten sich auch die Schülerinnen und Schüler und Eltern mit Hilfe von Vorbereitungsbögen auf dieses Gespräch vor. Teamsitzungen der Klassenteams dienen zur Vorbereitung der Halbjahresgespräche.

Dokumentation:
Die Protokolle werden in den Klassenportfolios archiviert. Die Kopien der angefertigten Protokolle werden den Eltern über die SuS in der Woche nach den Gesprächen ausgehändigt.

Worum geht es bei den Echolotgesprächen?

Wer redet mit wem?

  • Echolotgespräche finden für die Jahrgangsstufen 1 – 6  und 9, 10 obligatorisch nach dem 1. Quartal eines Schuljahres statt.
  • Für die Jahrgangsstufen 7 und 8 finden diese Gespräche fakultativ in Absprache zwischen Schülern, Eltern und Klassenlehrern statt – bei Klassenlehrerwechsel in diesen Jahrgangsstufen bieten sich diese Gespräche aber unbedingt an. Die Lehrer der Jahrgangsstufen 12 + 13 vereinbaren Gespräche mit ihren Schülerinnen und Schülern ebenfalls fakultativ.
  • Gesprächspartner sind die Schülerinnen und Schüler, die Eltern, die Klassenlehrer und ein Protokollant.
  • Die Gespräche der Jahrgangsstufen 1 und 2 finden ohne die SuS statt, ab der 3. Klasse können die SuS dabei sein, ab der 4. Klasse sind die Schülerinnen und Schüler dabei.

Ziel des Echolotgespräches:

  • Die Echolotgespräche sind Bestandteil der Feedbackkultur an der Lernwerft und dienen den Schülerinnen und Schülern und den Lehrern dazu, dass vorangegangene Zeugnis und den Lehrerbericht ins Gedächtnis zu holen. Umsetzungstendenzen, aktuelle Entwicklungen werden besprochen, „Forderungen“ abgesteckt und „Förderungen“/Unterstützungsbedarf, Maßnahmen oder Folgegespräche vereinbart.
  • Spätestens ab der 4. Klasse bereiten sich auch die Schülerinnen und Schüler und Eltern mit Hilfe von Vorbereitungsbögen auf dieses Gespräch vor. Teamsitzungen der Klassenteams dienen zur Vorbereitung der Echolotgespräche.
die Projektarbeiten für den Ersten und Mittleren Schulabschluss an der Lernwerft

1. Was ist eine Projektarbeit?

In einer Projektarbeit soll in einem kleinen Team von zwei bis vier Personen eine bestimmte selbstgewählte Aufgabe innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit bearbeitet werden. Der Lösungsweg soll von den Schülerinnen und Schülern selbstständig geplant und durchgeführt werden. Es kommt auf die Orientierung an einer themenorientierten und möglichst fächerübergreifenden Leitfrage, gute Teamarbeit, eine klare Zielsetzung und möglichst auch auf die Herstellung eines Produktes an. Das Projekt wird durch eine Lehrkraft betreut. Der Arbeits- und Lernprozess ist genauso bedeutsam wie das Produkt. 
Dabei ist es wichtig auch auf zunächst ungeplante Ereignisse zu
reagieren. Das einmal festgelegte Ziel sollte möglichst eingehalten werden.

2. Muss ich eine Projektarbeit anfertigen?

  • Die Landesverordnung für Gemeinschaftsschulen (GemVO) schreibt die Durchführung und Präsentation einer Projektarbeit für den Erwerb des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ESA) und des mittleren Schulabschlusses (MSA) vor.
  • Die Projektarbeit soll laut Verordnung als Gruppenarbeit durchgeführt werden. Der individuelle Anteil jedes Gruppenmitglieds muss dabei erkennbar sein. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Projektarbeit als Einzelarbeit durchgeführt werden.

3. Was gehört zu einer Projektarbeit?

  1. Die Vorbereitungsphase: Themenfindung, Mentorenfindung, Gruppenbildung und Projektbeschreibung.
  2. Die Arbeitsphase: Gruppenarbeit außerhalb der Schule, Treffen mit Mentor(in), Projektwoche
  3. Schriftliche Leistungen (Projektmappe): 4-5 Seiten Textarbeit pro Schüler(in), gemeinsame Einleitung, Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Anhang. Andere Formate sind nach Absprache mit Mentor(in) zulässig.
  4. Mündliche Leistungen: Austausch mit Mentor(in), Projektpräsentation und Kolloquium
  5. Praktische Leistungen: Die Erstellung eines Produktes ist sehr erwünscht aber nicht verpflichtend.

Projektarbeit Handreichung Schüler für Homepage

 

Informationen zum Ersten Allgemeinen Schulabschluss (ESA)

Informationen zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA)

Grundlage ist die Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom 18. Juni 2014

Vorbemerkung:
Der Erste allgemeinbildende Schulabschluss ist durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung oder
durch Versetzung in die 10. Klasse zu erwerben.
Die Teilnahme am ESA erfolgt entweder freiwillig oder durch Beschluss der Klassenkonferenz.

1. Bestandteile des ESA

1.1. schriftliche Prüfung

zentral gestellte schriftliche Prüfung in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch
In Englisch besteht die schriftliche Prüfung aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil mit
Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz. (Folgen daraus: siehe 1.3.)

1.2. Projektarbeit

Die Projektarbeit ist eine Gruppenarbeit (Nur in Ausnahmefällen sind Einzelarbeiten zugelassen). Sie
umfasst:

1. die Vorbereitung mit Themenfindung, Gruppenbildung, und Projektbeschreibung
2. einen zeitlichen Umfang von mindestens 15 Zeitstunden.
3. die Präsentation bestehend aus einer Vorstellung des Projektes vor dem Prüfungsausschuss mit anschließendem Gespräch.
4. schriftliche, mündliche und praktische Anteile

Die Projektarbeit zu dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA), die in der 9. Klasse
erstellt wurde, wird in der Regel in den Mittleren Schulabschlusses eingebracht.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit nach der erfolgreichen Teilnahme am ESA, eine Projektarbeit in
der 10. Klasse anzufertigen und diese in den MSA einzubringen.

1.3 Mündliche Prüfung

Auf Antrag können in bis zu zwei Fächern nach Wahl des Schülers mündliche Prüfungen stattfinden.
Der Prüfungsausschuss kann die Schüler auch ohne Vorliegen eines Antrages zur Teilnahme an
mündlichen Prüfungen in bis zu zwei Fächern verpflichten, sofern begründeter Anlass zu der Annahme
besteht, der Schüler könne die Endnote dadurch verbessern.
Eine mündliche Prüfung im Fach Englisch ist nicht mehr möglich.
Die mündliche Prüfung soll als Gruppenprüfung mit drei bis fünf Schülern durchgeführt werden.
Nach Bekanntgabe der Jahresleistungen und Ergebnisse der schriftlichen Prüfung sieben Tage
vor den mündlichen Prüfungen werden die Schüler ausführlich dahingehend beraten, in welchen
Fächern eine mündliche Prüfung sinnvoll erscheint.

2. Notengebung

Die Noten über die Jahresleistung in allen Fächern als Vornoten sowie die Noten der schriftlichen
Prüfung liegen spätestens zehn Tage vor der Mündlichen Prüfung vor. Den Schülern werden die Noten
sieben Tage vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt.
Vornoten sind Endnoten, wenn nicht durch eine Prüfung eine Änderung erfolgt.
Findet eine Prüfung statt, wird Vornote und Prüfungsergebnis im Verhältnis 2:1 berücksichtigt. Das
bedeutet, dass das Prüfungsergebnis mindestens um zwei Noten von der Jahresleistung abweichen
muss, damit die Endnote sich von der Jahresleistung unterscheidet. (So ist zum Beispiel eine mündliche
Prüfung bei einer guten Jahresleistung (Note 2) nicht sinnvoll, weil eine sehr gute Endnote (Note 1)
nicht zu erreichen ist.)
Findet in einem Fach (Deutsch oder Mathematik) eine schriftliche und eine mündliche Prüfung statt,
wird das Prüfungsergebnis durch Mittelung und Rundung nach unten ermittelt.

3. Zuerkennung des Abschlusses

Es werden die Noten aller Fächer sowie die Note für die Projektarbeit berücksichtigt.
Der Abschluss wird zuerkannt, wenn nicht mehr als eine Note schlechter als ausreichend ist und keine
Endnote ungenügend erteilt wird.
Im Abschlusszeugnis erscheinen die Zensuren für alle in dem 9. Schuljahr unterrichteten Fächer, und
den Fächern, die in der 8. Klasse letztmalig unterrichtet wurden, sowie die Ergebnisse der schriftlichen
und mündlichen Prüfungen.
Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, muss die 9. Klasse wiederholt werden.

4. Informationen zum Mittleren Schulabschluss (ESA) im Internet

Unter www.za.lernnetz2.de findet man Beispielaufgaben, Antworten zu FAQ´s usw. Es lohnt sich,
auch bei früheren Jahrgängen zu schauen, weil manche Informationen nur dort zu finden sind.

5. Versetzung in die 10. Klasse

Eine Schülerin oder ein Schüler erfüllt die Versetzungskriterien für die Versetzung in die 10. Klasse,
wenn die Leistungen im Abschluss, bezogen auf die Anforderungsebene zum Erwerb des ESA, in
nicht mehr als einem Fach schlechter als befriedigend sind und kein Fach mit mangelhaft oder
ungenügend benotet wurde.
Sind die Versetzungskriterien nicht erfüllt, kann die Klassenkonferenz die Versetzung in die 10. Klasse
beschließen, wenn eine Beschulung in der 10. Klasse sinnvoll erscheint.