Wie sind private Gegenstände ich der Lernwerft versichert?

Privat mitgebrachte Gegenstände: Laptop, I-Pad, Kamera, Camcorder, Handy etc. sind weder gegen Diebstahl noch bei Beschädigung durch die Versicherung der Schule versichert.
Die Außenversicherung der Hausratversicherung der Eltern tritt ein, wenn ein Klassenraum oder Spind verschlossen war und die Tür Einbruchspuren aufweist. Dies gilt ebenso für die Turnhalle – es müssen nachweisbare Spuren eines Einbruchs vorhanden sein.
Bei Beschädigung eines mitgebrachten Gegenstandes eines Mitschülers haftet die private Haftpflicht der Eltern.

Die Versicherung der Schule haftet in keinem Fall für Eigentum, das nicht der Schule gehört. Zur Sicherheit müssten privat mitgebrachte Gegenstände von jedem selbst versichert werden.