Wann darf mein Kind während der Schulzeit das Gelände verlassen?

Den Schülerinnen und Schülern ist es ab der 10. Jahrgangsstufe erlaubt, in Freistunden ohne Begleitung das Schulgelände zu verlassen, sofern Sie als Eltern dies erlauben. Bitte lesen Sie hierzu das angefügte Merkblatt und geben Sie bei Bedarf die Einverständniserklärung unterschrieben im Sekretariat ab.

Verlassen des Schulgeländes