Was ist bei der Nutzung des Schul-WLANs von den Schülerinnen und Schülern zu beachten?

Der drahtlose Internetzugang der Schule ist in erster Linie zur Unterstützung und Anreicherung des Unterrichtes eingerichtet worden. Da das WLAN-Funkmedium wegen der geteilten Nutzung und der nicht auf definierte Bereiche beschränkten Reichweite grundsätzlich weniger sicher ist, als die Datenübertragung im fest verkabelten Datennetz, kann ein Missbrauch des WLANs durch Mithören nicht vollständig ausgeschlossen werden. Daher kann die Nutzung dieses Netzwerkes mit privaten Geräten für die Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse nur auf der Grundlage bestehen, dass die folgenden Regeln von allen Nutzern und Nutzerinnen beachtet werden:

1. Die Schule stellt einen Zugang zum Internet zur Verfügung, wobei sie keine Garantie für Verfügbarkeit und Sicherheit, sowie Haftung für eventuelle Schäden übernimmt. Die Nutzer/-innen sind für die Sicherungsmaßnahmen des eigenen PCs (lokales Admin-Passwort, Virenschutz, ggf. Personal Firewall) selbst verantwortlich. Das Risiko bei der Nutzung des WLAN liegt bei den Nutzer/-innen.

2. Die Nutzer/-innen sind verpflichtet, nur Geräte einzusetzen, die den aktuellen Standard (IEEE 802.11Serie, WiFi) entsprechen und die vorgeschriebene maximale Sendelistung von 100 mW einhalten.

3. Gesetzliche Bestimmungen des Strafrechtes, des Jugendschutzrechtes und des Urheberrechtes, sind einzuhalten. Insbesondere der Aufruf und das Versenden von Seiten mit pornografischen, gewaltverherrlichenden oder sonstigen gesetzeswidrigen Inhalten ist untersagt.

4. Die Bestimmungen der Schulordnung sind einzuhalten; dazu gehört auch die eingeschränkte Nutzung von elektronischen Geräten im Schulgebäude. Die Nutzung innerhalb der Unterrichtszeit ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung eines Lehrers oder einer Lehrerin erlaubt.

5. Die Nutzung des Internets während der Prüfungen oder bei Klassenarbeiten ist grundsätzlich untersagt. Dazu zählt bereits die Verbindung mit dem Internet, was als Betrugsversuch gezählt werden kann. Während der Abschlussprüfungen wird das WLAN der Schule in den entsprechenden Zeiträumen ausgeschaltet.

6. Die Nutzung des Netzwerkes konzentriert sich auf Recherche- bzw. Darstellungszwecke, die dem Unterricht dienen. Die Nutzung von Chatprotokollen (ICQ, IRC, Jabber o. ä.), von Social Networks (Facebook, Myspace o.ä.) oder Online-Spielen ist ausdrücklich untersagt.

7. Um auch bei wachsender Anzahl der Zugänge ein möglichst komfortables Netz zu ermöglichen ist es vorerst untersagt, Dateien oder jegliche Medienstreams herunterzuladen oder zu senden, die nicht dem Zwecke des Seitenaufbaus dienen. Ausgenommen hiervon sind Streams, die nach Zustimmung des Lehrers unmittelbar dem Unterricht dienen.

8. Die Weitergabe der WLAN-Zugangsdaten an Dritte ist strengstens untersagt! Die Nutzung des WLANZugangs ist ausschließlich für Nutzer/-innen mit den individuell zugewiesenen Zugangsdaten vorbehalten. Ein Verstoß gegen diese Auflagen führt zur sofortigen Sperrung des WLAN-Zugangs. Im Zweifelsfall wird der registrierte Nutzer für eventuelle Verfehlungen zur Rechenschaft gezogen.

9. Die Schule ist gesetzlich und zum Zwecke der Wahrung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu kontrollieren und zu speichern. Über die gespeicherten Daten ist eine eindeutige Rückführung auf die Nutzer/-innen möglich. Sollten Verstöße gegen die Nutzungsordnung und/ oder ein Strafbestand vorliegen, werden die Daten zur weiteren Ermittlung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Zudem können die Benutzungsrechte zeitweise oder auf Dauer eingeschränkt werden. Die Schule behält sich vor, die gesammelten Internet-Verkehrsdaten über die vom Gesetzgeber vorgesehene Zeitspanne hinaus zu archivieren.

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