Medienkonzept der Lernwerft – Club of Rome Schule Kiel

Transparenz & Orientierung zur digitalen Bildung an unserer Schule

Die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler hat sich in den vergangenen Jahren durch den rasanten technologischen Fortschritt und die wachsende Präsenz digitaler Medien grundlegend verändert. Diese Entwicklung prägt nicht nur ihren Alltag, sondern auch die zukünftige Berufs- und Lebenswelt. Die heutige Generation wird sich mit einem sich stark wandelnden Arbeitsmarkt konfrontiert sehen, auf dem viele der gegenwärtigen Berufe möglicherweise nicht mehr existieren und neue, noch unbekannte Tätigkeitsfelder entstehen. Digitale Medien und Technologien sind in diesem Kontext nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken und werden zentrale Bestandteile nahezu aller Berufsfelder sein. Daher muss die Schule den Schülerinnen und Schülern nicht nur einen kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit diesen Medien vermitteln, sondern sie auch auf zukünftige Herausforderungen vorbereiten.

Nutzungsregeln für digitale Endgeräte in der Lernwerft

Laut Beschluss der LWK am 30.05.2022

Worum geht es?

Digitale Endgeräte (Handys und Smartphones aber auch Smartwatches, Tablets und Laptop Computer) sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Sie spielen sowohl im Alltag als auch in der Schule eine wichtige Rolle. Dabei sind die Grenzen zwischen einer Nutzung dieser Geräte für „Schularbeit“ und für „Freizeit“ oft fließend.

Wir sehen es als unseren Auftrag, einen bewussten, altersgemäßen und eigenverantwortlichen Umgang aller Schüler:innen* mit den digitalen Endgeräten zu fördern, uns für die kompetente Nutzung der Geräte auch als Lern-Werkzeug in der Schule einzusetzen und gleichzeitig Zonen zu schaffen, die frei von digitalen Medien sind.

Was sind unsere Regeln?

  • Die Nutzung digitaler Endgeräte ist in der Lernwerft erlaubt.
  • Es gibt Bereiche, in denen diese Geräte grundsätzlich nicht genutzt werden und nicht sicht- und hörbar sein sollen.

Das sind die Flure, die Toilettenräume und die Mensen.

  • Auf den Schulhöfen ist die Nutzung der digitalen Endgeräte ab Klassenstufe 9 erlaubt, Die Schüler:innen der Stufen 7 und 8 dürfen nur in der Mittagspause ihre Geräte auf dem Schulhof nutzen.
  • Im Unterricht und zu unterrichtlichen Zwecken werden die Geräte nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft verwendet.
  • Bei der Benutzung Geräte werden Datenschutz und Persönlichkeitsrechte geachtet. Hasskommentare, verbotene, gewalttätige oder pornografische Inhalte sind tabu.

Für wen gelten sie?

  • Für alle Schüler:innen und Lehrer:innen.

Was ist unser Ziel?

  • Wir streben eine bewusste Auseinandersetzung aller Schüler:innen und Lehrer:innen mit der Nutzung digitaler Endgeräte an.
  • Wir wollen Nutzungsregeln für digitale Endgeräte, die nicht statisch sind, sondern durch die LWK den Bedürfnissen in der Schule angepasst werden können.
  • Unsere Nutzungsregeln sollen von Beratungsangeboten und Maßnahmen zur Medienbildung begleitet werden.

Was passiert, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält?

  • Die Geräte werden durch eine Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat verwahrt. Nach Unterrichtsende dürfen sie von den Schüler:innen wieder abgeholt werden. Beim dritten Regelverstoß durch Schüler:innen, die noch nicht volljährig sind, werden die Eltern informiert und gebeten das Gerät in der Schule abzuholen.
  • Bei Gefahr im Verzug kann die Schule die Polizei informieren, der dann ggf. das Gerät ausgehändigt werden muss.

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*Anmerkung zur Schreibweise: Die Schreibweise Schüler:innen und Lehrer:innen wurde gewählt, um keine Auskunft über das Geschlecht der genannten Personen zu geben.

Was ist bei der Nutzung des Schul-WLANs von den Schülerinnen und Schülern an der Großen Lernwerft zu beachten?

Nutzung des schulischen WLAN-Zugangs – Regeln für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 9

Stand: 6.8.2025

Die Große Lernwerft verfügt über einen modernen, leistungsstarken Internetanschluss: Eine 2-Gigabit-Glasfaserleitung ermöglicht eine schnelle und stabile Verbindung in beide Richtungen – also sowohl beim Herunterladen als auch beim Hochladen von Daten. Eine regelmäßig aktualisierte Firewall schützt das Netzwerk und filtert jugendgefährdende Inhalte zuverlässig.

Der drahtlose Internetzugang (WLAN) der Schule dient in erster Linie der Unterstützung und Anreicherung des Unterrichts. Da Funkverbindungen technisch bedingt weniger sicher sind als kabelgebundene Netzwerke – etwa durch mögliche Störungen oder die theoretische Möglichkeit des Mithörens – gelten für die Nutzung mit privaten Endgeräten besondere Regeln. Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse dürfen das WLAN nutzen, sofern sie die folgenden Bedingungen verbindlich einhalten:


1. Haftung und Eigenverantwortung
Die Schule stellt den Zugang zum Internet bereit, übernimmt jedoch keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit oder die Sicherheit des Netzwerks und haftet nicht für Schäden an privaten Geräten. Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist selbst für den Schutz des eigenen Geräts verantwortlich (z. B. Virenschutz, aktuelle Software, sichere Passwörter).

2. Technische Voraussetzungen
Die eingesetzten Geräte müssen aktuellen WLAN-Standards entsprechen und dürfen die gesetzlichen Sendeleistungsgrenzen nicht überschreiten.

3. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Alle geltenden Gesetze, insbesondere aus dem Strafrecht, dem Jugendschutz und dem Urheberrecht, sind einzuhalten. Der Zugriff auf oder das Verbreiten von pornografischen, gewaltverherrlichenden oder anderweitig illegalen Inhalten ist strikt untersagt.

4. Schulinterne Regeln
Die Nutzung elektronischer Geräte ist durch die Schulordnung geregelt. Eine Verwendung im Unterricht ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung einer Lehrkraft gestattet.

5. Nutzung bei Prüfungen
Während Prüfungen und Klassenarbeiten ist die Nutzung des Internets mit dem eigenen Endgerät in der Regel untersagt. Bereits das Herstellen einer Internetverbindung kann als Betrugsversuch gewertet werden. Hier entstehen allerdings erste Ausnahmen (z.B. Vera) bei denen das Testverfahren die Nutzung des Internets vorschreibt. In diesem Fallen gibt es eine entsprechende Einweisung und Information seitens der Fachlehrer*innen.

6. Zweckgebundene Nutzung
Das schulische WLAN darf ausschließlich zu schulischen Zwecken genutzt werden – insbesondere für Recherche und Präsentation. Messenger-Dienste, soziale Netzwerke oder Online-Spiele sind nicht erlaubt.

7. Mediennutzung und Datenvolumen
Um das Netzwerk auch bei vielen gleichzeitigen Nutzern stabil zu halten, ist das Herunter- oder Hochladen großer Datenmengen untersagt – etwa Musik-, Video- oder Spieldateien. Ausnahmen gelten nur für Streams, die nach Absprache mit der Lehrkraft unmittelbar dem Unterricht dienen.

8. Zugangsdaten und Verantwortlichkeit
Die Weitergabe von Zugangsdaten ist streng untersagt. Die Nutzung ist nur mit individuell vergebenen Zugangsdaten erlaubt. Ein Verstoß führt zur sofortigen Sperrung des Zugangs. Für eventuelle Regelverstöße haftet die Person, auf die der Zugang registriert ist.

9. Protokollierung und Datenschutz
Aus Gründen der IT-Sicherheit und zur Wahrung der Aufsichtspflicht wird der Datenverkehr auf Verbindungsdaten beschränkt protokolliert. Dabei werden keine Inhalte eingesehen und keine persönlichen Daten ausgewertet. Es erfolgt lediglich eine technische Überwachung, welche Internetverbindungen aufgebaut wurden (z. B. Domainnamen und Zeitpunkte). Die Schule behält sich vor, den Zugang bei Verstößen dauerhaft oder vorübergehend zu sperren.

Sollte es zu einem schwerwiegenden oder strafrechtlich relevanten Vorfall kommen, unterstützen wir die zuständigen Behörden bei der Aufklärung – selbstverständlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten. Dabei werden ausschließlich technisch erforderliche Verbindungsdaten weitergegeben, niemals persönliche Inhalte oder vertrauliche Informationen.

Wie ist der Datenschutz an der Lernwerft geregelt?

Datenschutzhinweise

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 Datenverarbeitung und Ihre Rechte als Schüler/in bzw. Sorgeberechtigte
Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

 

Liebe Schüler/in, liebe Eltern,

seit dem 25.05.2018 findet die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Anwendung. Im Kern sollen personenbezogene Daten besonderen Schutz erhalten. Dies sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (z.B. Name, E-Mail-Adresse). Daneben wird das Ziel verfolgt, auf allen Ebenen Transparenz über die Datenverarbeitung zu schaffen. Mit vorliegendem Schreiben möchten wir Sie über die Art und Weise der Erhebung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13, 14 DS-GVO sowie Ihre Rechte informieren.

Welche Daten verarbeiten wir und woher stammen diese?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten und die Ihres Kindes, die wir seinerzeit mit dem Aufnahmebogen erhoben haben. Relevante personenbezogene Daten sind dabei Ihre Personalien (z.B. Name, Adresse) und weitere Angaben zu Geschwistern oder dem Kindergarten. Zudem führen wir eine Schülerakte für jede/n Schüler/in, in dieser wird neben der Korrespondenz mit Ihnen auch Aufzeichnungen über pädagogische Maßnahmen gespeichert. Getrennt hiervon sammeln wir Zeugnisse, Klassenarbeiten, Krankmeldungen oder Angaben zu sonderpädagogischem Förderbedarf.

Welchen Zweck verfolgt die Datenverarbeitung und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt sie?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus der Europäischen DS-GVO und dem nationalen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG), der Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen (SchulDSVO) sowie dem Kin­der- und Ju­gend­hil­fe­recht gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII sowie nach allen weiteren einschlägigen Gesetzen:

 a) Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) erfolgt zur Durchführung schulischer Aufgaben. Wir sind eine auf Dauer bestimmte Unterrichtseinrichtung, in der unabhängig vom Wechsel der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler durch planmäßiges und gemeinsames Lernen in einer Mehrzahl von Fächern und Lernbereichen und durch das gemeinsame Schulleben bestimmte Bildungs- und Erziehungsziele (pädagogische Ziele) erreicht werden soll.

b) Erfüllung rechtlicher Verpflichtung oder zur Wahrung des öffentlichen Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DS-GVO)

Als Schule richten wir unsere Arbeit nach dem SchulG, SchulDSVO sowie dem SGB VIII aus.

c) Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO)

Haben Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO gegeben. Eine Einwilligung holen wir beispielsweise von Ihnen ein, wenn wir Ihre Email-Adresse oder ein Foto von Ihnen nutzen möchten. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf gilt nur für die Zukunft. Datenverarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht umfasst.

d) Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO)

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten, das heißt zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten und zur Wahrnehmung des Hausrechts.

e) Lebenswichtige Interessen (Art. 6 Abs. 1 d, Art. 9 Abs. 2 DS-GVO i.V.m § 22 BDSG)

Schülerinnen und Schüler haben sich, soweit es zur Vorbereitung schulischer Maßnahmen und Entscheidungen erforderlich und durch Rechtsvorschrift zugelassen ist, schulärztlich, schulpsychologisch und sonderpädagogisch gemäß § 27 SchulG untersuchen zu lassen. Zudem besteht eine gesetzliche Verpflichtung, an vom für Bildung zuständigen Ministerium zugelassenen standardisierten Tests teilzunehmen.

An wen werden meine Daten weitergegeben?

In unserer Schule erhalten nur diejenigen Personen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten benötigen. Zudem geben wir Ihre personenbezogenen Daten an Klassenelternvertreter  weiter, soweit dies im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch die von uns beauftragten externen Dienstleister, Erfüllungsgehilfen und  gemäß Art. 28 DS-GVO können zu den vorbezeichneten Zwecken Daten erhalten, wenn diese zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet wurden.

Ihre personenbezogenen Daten werden zudem weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies erlauben, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten öffentliche Stellen (z.B. Gesundheitsamt, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Schulamt, Jugendamt) oder Unternehmen (z.B.  Versicherungen, Jugendherberge) sein.

Im Falle eines Schulwechsels übermitteln wir nach Maßgabe des § 9 SchulDSVO der aufnehmenden Schule auf deren Anforderung die für die weitere Schulausbildung erforderlichen Daten, hierzu gehören insbesondere Individualdaten der Schülerin oder des Schülers, Angaben über Schulbesuchszeiträumen, erreichte Schulabschlüsse und Zweitschriften der letzten beiden Zeugnisse.

Wann werden meine Daten gelöscht?

Personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern wir, solange es für die Vertragserfüllung und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist, zusätzlich bei Vorliegen einer Einwilligung bis zu dessen Widerruf.

Schülerakten löschen wir gemäß den Vorgaben des § 10 SchulDSVO nach zwei Jahren, Klassenbücher nach drei Jahren, Prüfungsniederschriften nach 10 Jahren und Zweischriften von Abschlusszeugnissen nach 40 Jahre. Der Fristlauf beginnt mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Unterlagen und Dateisysteme geschlossen wurden.

Als Schule unterliegen wir zudem verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Sozialgesetzbüchern (SGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu 10 Jahre. Zudem beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.Werden Daten in ein

Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt? 

Grundsätzlich findet keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dienstleister, die ihren Sitz in Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums haben, oder an eine internationale Organisation statt.

Welche Rechte aus der DS-GVO stehen mir zu?

Sie haben folgende Rechte aus der DS-GVO:

  • das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO i.V.m. § 34 BDSG,
  • das Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DS-GVO,
  • das Recht auf Löschung aus Art. 17 DS-GVO i.V.m. § 35 BDSG,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO,
  • das Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DS-GVO sowie
  • das Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG. Möchten Sie Ihr Recht auf Beschwerde wahrnehmen, können Sie Ihre Beschwerde an den unter Ziffer 1 genannten Datenschutzbeauftragten oder an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wie folgt richten:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein,
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Telefon: 0431 988-1200
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Es besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten, allerdings können wir Schüler und Schülerinnen an unserer Schule nicht aufnehmen, wenn wir von denen keine personenbezogenen Daten erhalten.

Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung genutzt?

Wir nutzen weder eine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DS-GVO noch zielt unsere Datenverarbeitung darauf ab, bestimmte persönliche Aspekte automatisiert zu bewerten.

Datenschutzerklärung Lernwerft 2018-05-29

Datenschutzbelehrung Eltern Lernwerft

 

Wie sind private Gegenstände ich der Lernwerft versichert?

Privat mitgebrachte Gegenstände: Laptop, I-Pad, Kamera, Camcorder, Handy etc. sind weder gegen Diebstahl noch bei Beschädigung durch die Versicherung der Schule versichert.
Die Außenversicherung der Hausratversicherung der Eltern tritt ein, wenn ein Klassenraum oder Spind verschlossen war und die Tür Einbruchspuren aufweist. Dies gilt ebenso für die Turnhalle – es müssen nachweisbare Spuren eines Einbruchs vorhanden sein.
Bei Beschädigung eines mitgebrachten Gegenstandes eines Mitschülers haftet die private Haftpflicht der Eltern.

Die Versicherung der Schule haftet in keinem Fall für Eigentum, das nicht der Schule gehört. Zur Sicherheit müssten privat mitgebrachte Gegenstände von jedem selbst versichert werden.

Nutzungsordnung für private digitale Endgeräte im Rahmen von BYOD

Gemäß dem Medienkonzept der Lernwerft, dürfen die Schülerinnen und Schüler der Lernwerft ihre eigenen digitalen Endgeräte (Laptops oder Tablets) für den Unterricht im Rahmen des „Bring Your Own Device“ (BYOD)-Modells nutzen. Um eine sichere, effektive und einheitliche Nutzung der Geräte im Schulalltag zu gewährleisten, gelten die folgenden Regeln und Anforderungen:

  1. Allgemeine Nutzungsregeln
  • Die Nutzung der privaten Endgeräte ist ausschließlich für schulische Zwecke gestattet. Der Gebrauch erfolgt nur nach Anweisung der Lehrkräfte.
  • Smartphones und Handys: Diese Geräte fallen nicht unter das BYOD-Konzept, da sie für das digitale Lernen und die Nutzung im Unterricht in den meisten Fällen ungeeignet sind. Für Smartphones und Handys gilt die Handyordnung der Schule.
  • Außerhalb der Unterrichtszeiten müssen die Endgeräte gemäß der Schulordnung genutzt und sicher verwahrt werden. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden oder den Verlust der Geräte.
  1. Systemvoraussetzungen und technische Anforderungen
  • Betriebssysteme: Die Geräte sollten mit einem aktuellen Betriebssystem ausgestattet sein (Windows, macOS, iPadOS, Linux oder Android). Es wird darauf geachtet, dass gängige Office-Funktionen reibungslos unterstützt werden.
  • Die Geräte müssen die Installation und den Betrieb von Standardanwendungen ermöglichen, zum Beispiel Microsoft-Office, Collabora-Office für Office-Anwendungen, sowie die Nutzung von Kollaborationstools und der Lernplattform der Schule.
  • WLAN-Fähigkeit: Die Geräte müssen eine stabile Verbindung zum schulischen WLAN herstellen können.
  • Es sind keine Anschlüsse zwingend erforderlich. Allerdings wird eine HDMI-Anschluss zur Verbindung mit dem Smartboard empfohlen.
  • Sicherheitssoftware: Es muss ein aktueller Virenschutz installiert sein, und Sicherheitsupdates müssen regelmäßig durchgeführt werden.
  1. Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien
  • Die Geräte müssen passwortgeschützt sein, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
  • Die Aktivierung einer Bildschirmsperre ist verpflichtend, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
  • Datenschutz und die Trennung von schulischen und privaten Daten müssen sichergestellt sein. Es wird empfohlen, bei Bedarf getrennte Benutzerkonten einzurichten.
  • Persönliche Daten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte dürfen nur unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden.
  1. Nutzung des schulischen WLANs
  • Die Geräte dürfen ausschließlich über das schulische WLAN auf das Internet zugreifen. Die Nutzung mobiler Daten ist während der Unterrichtszeit untersagt.
  • Das schulische Netzwerk darf nicht für private Zwecke verwendet werden (z. B. für den Zugriff auf soziale Medien, Spiele oder Streaming-Dienste).
  1. Haftung und Verantwortung
  • Die Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz der privaten Geräte liegt bei den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verlust der Geräte.
  • Es wird empfohlen, die Geräte durch eine Geräteversicherung abzusichern.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, ihre Geräte funktionstüchtig und geladen in die Schule zu bringen. Eine begrenzte Anzahl an Ladestationen ist in Ausnahmefällen verfügbar.
  1. Technischer Support
  • Die Schule bietet keinen direkten technischen Support für private Geräte. Die Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, technische Probleme selbstständig zu lösen oder externe Hilfe in Anspruch zu nehmen.
  • Bei Fragen zur Nutzung von Anwendungsprogrammen für den Unterricht oder der schulischen Lernplattform stehen Anleitungen und Hilfestellungen zur Verfügung.
  1. Einhaltung der Regeln
  • Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können Konsequenzen nach sich ziehen, die von einem temporären Verbot der Gerätenutzung bis hin zu disziplinarischen Maßnahmen reichen.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, die Geräte verantwortungsvoll zu nutzen und die Anweisungen der Lehrkräfte zu befolgen.

Diese Nutzungsordnung ist Teil der schulischen Maßnahmen, um eine moderne, sichere und lernförderliche Umgebung zu schaffen und die digitale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zu stärken. Die Regeln werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an technische und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst. Die Nutzung der Endgeräte außerhalb des Unterrichtes wird durch die Schulordnung geregelt.Nutzungsordnung BYOD