Wie kann ich mein Kind vom Unterricht beurlauben?

Beurlaubungen vom Unterricht sind in Absprache mit den Klassenbetreuern oder der Schulleitung grundsätzlich möglich. Hier gelten folgende Regelungen:

Beurlaubungen von bis zu 3 Tagen können von den Klassenbetreuern genehmigt werden, sofern die Urlaubstage nicht im Voraus oder Anschluss öffentlicher Ferientage liegen.

Gewünschte Beurlaubungen, die für einen Zeitraum geplant werden, der länger als 3 Tage  dauert und/oder an die öffentlichen Ferientage gekoppelt ist, bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Die Stufenleitung der Kleinen Lernwerft führt diese Genehmigungen durch. Beurlaubung über einen Zeitraum von 6 Wochen hinaus müssen vom Schulamt genehmigt werden.

Versäumte Unterrichtsinhalte sind in diesen Fällen selbständig nachzuholen.