Wann finden Elterngespräche und Leistungsrückmeldungen statt.

Halbjahresgespräche

Grundschule:

Wer redet mit wem

• Halbjahresgespräche finden für die Jahrgangsstufen 1 – 6 obligatorisch statt.
• Gesprächspartner sind die SuS (Schülerinnen und Schüler), die Eltern, die Klassenlehrer und ein Protokollant (idealer Weise auch eine unterrichtende Lehrkraft der Klasse).
• Die Gespräche der Jahrgangsstufen 1 und 2 finden ohne die SuS statt, ab der 3. Klasse können die SuS dabei sein, ab der 4. Klasse sind die SuS dabei.

Ziel des Halbjahresgespräches:
• Die Schulkonferenz der Lernwerft hat beschlossen, dass in den Jahrgängen 1 bis 6 keine Noten erteilt werden und dass in diesen Jahrgängen zum Schulhalbjahr keine Zeugnisse erteilt werden. (Der 4. Jahrgang erhält zum Schulhalbjahr lediglich den geforderten Entwicklungsbericht.)
• Die Halbjahresgespräche müssen in diesen Jahrgängen die Rückmeldungen über die überfachlichen und fachlichen Kompetenzen und Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler gewährleisten. Die Beratungsqualität dieser Gespräche ist von großer Bedeutung, da diese „quasi“ das Halbjahreszeugnis ersetzen.
Spätestens ab der 4. Klasse bereiten sich auch die Schülerinnen und Schüler und Eltern mit Hilfe von Vorbereitungsbögen auf dieses Gespräch vor. Teamsitzungen der Klassenteams dienen zur Vorbereitung der Halbjahresgespräche.

Dokumentation:
Die Protokolle werden in den Klassenportfolios archiviert. Die Kopien der angefertigten Protokolle werden den Eltern über die SuS in der Woche nach den Gesprächen ausgehändigt.