Nutzungsregeln für digitale Endgeräte in der Lernwerft

Laut Beschluss der LWK am 30.05.2022

Worum geht es?

Digitale Endgeräte (Handys und Smartphones aber auch Smartwatches, Tablets und Laptop Computer) sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Sie spielen sowohl im Alltag als auch in der Schule eine wichtige Rolle. Dabei sind die Grenzen zwischen einer Nutzung dieser Geräte für „Schularbeit“ und für „Freizeit“ oft fließend.

Wir sehen es als unseren Auftrag, einen bewussten, altersgemäßen und eigenverantwortlichen Umgang aller Schüler:innen* mit den digitalen Endgeräten zu fördern, uns für die kompetente Nutzung der Geräte auch als Lern-Werkzeug in der Schule einzusetzen und gleichzeitig Zonen zu schaffen, die frei von digitalen Medien sind.

Was sind unsere Regeln?

  • Die Nutzung digitaler Endgeräte ist in der Lernwerft erlaubt.
  • Es gibt Bereiche, in denen diese Geräte grundsätzlich nicht genutzt werden und nicht sicht- und hörbar sein sollen.

Das sind die Flure, die Toilettenräume und die Mensen.

  • Auf den Schulhöfen ist die Nutzung der digitalen Endgeräte ab Klassenstufe 9 erlaubt, Die Schüler:innen der Stufen 7 und 8 dürfen nur in der Mittagspause ihre Geräte auf dem Schulhof nutzen.
  • Im Unterricht und zu unterrichtlichen Zwecken werden die Geräte nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft verwendet.
  • Bei der Benutzung Geräte werden Datenschutz und Persönlichkeitsrechte geachtet. Hasskommentare, verbotene, gewalttätige oder pornografische Inhalte sind tabu.

Für wen gelten sie?

  • Für alle Schüler:innen und Lehrer:innen.

Was ist unser Ziel?

  • Wir streben eine bewusste Auseinandersetzung aller Schüler:innen und Lehrer:innen mit der Nutzung digitaler Endgeräte an.
  • Wir wollen Nutzungsregeln für digitale Endgeräte, die nicht statisch sind, sondern durch die LWK den Bedürfnissen in der Schule angepasst werden können.
  • Unsere Nutzungsregeln sollen von Beratungsangeboten und Maßnahmen zur Medienbildung begleitet werden.

Was passiert, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält?

  • Die Geräte werden durch eine Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat verwahrt. Nach Unterrichtsende dürfen sie von den Schüler:innen wieder abgeholt werden. Beim dritten Regelverstoß durch Schüler:innen, die noch nicht volljährig sind, werden die Eltern informiert und gebeten das Gerät in der Schule abzuholen.
  • Bei Gefahr im Verzug kann die Schule die Polizei informieren, der dann ggf. das Gerät ausgehändigt werden muss.

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*Anmerkung zur Schreibweise: Die Schreibweise Schüler:innen und Lehrer:innen wurde gewählt, um keine Auskunft über das Geschlecht der genannten Personen zu geben.