Informationen zum Ersten Allgemeinen Schulabschluss (ESA)

Informationen zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA)

Grundlage ist die Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom 18. Juni 2014

Vorbemerkung:
Der Erste allgemeinbildende Schulabschluss ist durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung oder
durch Versetzung in die 10. Klasse zu erwerben.
Die Teilnahme am ESA erfolgt entweder freiwillig oder durch Beschluss der Klassenkonferenz.

1. Bestandteile des ESA

1.1. schriftliche Prüfung

zentral gestellte schriftliche Prüfung in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch
In Englisch besteht die schriftliche Prüfung aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil mit
Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz. (Folgen daraus: siehe 1.3.)

1.2. Projektarbeit

Die Projektarbeit ist eine Gruppenarbeit (Nur in Ausnahmefällen sind Einzelarbeiten zugelassen). Sie
umfasst:

1. die Vorbereitung mit Themenfindung, Gruppenbildung, und Projektbeschreibung
2. einen zeitlichen Umfang von mindestens 15 Zeitstunden.
3. die Präsentation bestehend aus einer Vorstellung des Projektes vor dem Prüfungsausschuss mit anschließendem Gespräch.
4. schriftliche, mündliche und praktische Anteile

Die Projektarbeit zu dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA), die in der 9. Klasse
erstellt wurde, wird in der Regel in den Mittleren Schulabschlusses eingebracht.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit nach der erfolgreichen Teilnahme am ESA, eine Projektarbeit in
der 10. Klasse anzufertigen und diese in den MSA einzubringen.

1.3 Mündliche Prüfung

Auf Antrag können in bis zu zwei Fächern nach Wahl des Schülers mündliche Prüfungen stattfinden.
Der Prüfungsausschuss kann die Schüler auch ohne Vorliegen eines Antrages zur Teilnahme an
mündlichen Prüfungen in bis zu zwei Fächern verpflichten, sofern begründeter Anlass zu der Annahme
besteht, der Schüler könne die Endnote dadurch verbessern.
Eine mündliche Prüfung im Fach Englisch ist nicht mehr möglich.
Die mündliche Prüfung soll als Gruppenprüfung mit drei bis fünf Schülern durchgeführt werden.
Nach Bekanntgabe der Jahresleistungen und Ergebnisse der schriftlichen Prüfung sieben Tage
vor den mündlichen Prüfungen werden die Schüler ausführlich dahingehend beraten, in welchen
Fächern eine mündliche Prüfung sinnvoll erscheint.

2. Notengebung

Die Noten über die Jahresleistung in allen Fächern als Vornoten sowie die Noten der schriftlichen
Prüfung liegen spätestens zehn Tage vor der Mündlichen Prüfung vor. Den Schülern werden die Noten
sieben Tage vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt.
Vornoten sind Endnoten, wenn nicht durch eine Prüfung eine Änderung erfolgt.
Findet eine Prüfung statt, wird Vornote und Prüfungsergebnis im Verhältnis 2:1 berücksichtigt. Das
bedeutet, dass das Prüfungsergebnis mindestens um zwei Noten von der Jahresleistung abweichen
muss, damit die Endnote sich von der Jahresleistung unterscheidet. (So ist zum Beispiel eine mündliche
Prüfung bei einer guten Jahresleistung (Note 2) nicht sinnvoll, weil eine sehr gute Endnote (Note 1)
nicht zu erreichen ist.)
Findet in einem Fach (Deutsch oder Mathematik) eine schriftliche und eine mündliche Prüfung statt,
wird das Prüfungsergebnis durch Mittelung und Rundung nach unten ermittelt.

3. Zuerkennung des Abschlusses

Es werden die Noten aller Fächer sowie die Note für die Projektarbeit berücksichtigt.
Der Abschluss wird zuerkannt, wenn nicht mehr als eine Note schlechter als ausreichend ist und keine
Endnote ungenügend erteilt wird.
Im Abschlusszeugnis erscheinen die Zensuren für alle in dem 9. Schuljahr unterrichteten Fächer, und
den Fächern, die in der 8. Klasse letztmalig unterrichtet wurden, sowie die Ergebnisse der schriftlichen
und mündlichen Prüfungen.
Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, muss die 9. Klasse wiederholt werden.

4. Informationen zum Mittleren Schulabschluss (ESA) im Internet

Unter www.za.lernnetz2.de findet man Beispielaufgaben, Antworten zu FAQ´s usw. Es lohnt sich,
auch bei früheren Jahrgängen zu schauen, weil manche Informationen nur dort zu finden sind.

5. Versetzung in die 10. Klasse

Eine Schülerin oder ein Schüler erfüllt die Versetzungskriterien für die Versetzung in die 10. Klasse,
wenn die Leistungen im Abschluss, bezogen auf die Anforderungsebene zum Erwerb des ESA, in
nicht mehr als einem Fach schlechter als befriedigend sind und kein Fach mit mangelhaft oder
ungenügend benotet wurde.
Sind die Versetzungskriterien nicht erfüllt, kann die Klassenkonferenz die Versetzung in die 10. Klasse
beschließen, wenn eine Beschulung in der 10. Klasse sinnvoll erscheint.